Digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe und Inklusion – und ab 2025 wird sie für viele digitale Produkte und Dienstleistungen zur Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das bereits 2021 erlassen wurde, nimmt vor allem Anbieter von Apps, Software und Online-Diensten in die Verantwortung.
Was bedeutet das nun konkret? Welche Angebote sind betroffen – und was müssen App-Betreiber und Entwickler:innen jetzt beachten?
Barrierefreiheit in der (App-)Entwicklung: Noch nicht überall mitgedacht
Barrierefreiheit in Anwendungen – insbesondere bei B2C-Apps – sollte ein Must-Have sein, dennoch wird sie in der digitalen Produktentwicklung bisher häufig nicht systematisch mitgeplant oder wird konzeptionell auf die lange Bank geschoben. Mögliche Gründe hierfür:
- Bisher fehlender gesetzlicher Rahmen: Ohne klare gesetzliche Anforderungen bleibt das Thema unterpriorisiert
- Komplexität und Ressourcenfragen: Accessibility kommt mit einem initialen Aufwand (der jedoch langfristig Zeit und Geld spart)
- Mangel an Wissen und Standards: Viele Produktverantwortliche wissen nicht, welche konkreten Maßnahmen notwendig sind
Das BFSG gibt nun einen verbindlichen Rahmen vor. Und mit dem verbindlichen Rahmen kommt eine Orientierungsmöglichkeit für alle, die digitale Produkte entwickeln oder betreiben.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret in der App-Entwicklung?
Barrierefreiheit in der App-Entwicklung bedeutet, dass digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.
In Apps und Software bedeutet das z.B.:
- Inhalte sind mit Screenreadern zugänglich (Nutzer:innen können sich Texte bei bedarf vorlesen lassen)
- Bedienelemente funktionieren auch ohne Maus (eine Bedienung ist z.B. via Sprache möglich)
- Bilder und Grafiken haben Alternativtexte (so können Screenreader den Bildinhalt korrekt vermitteln)
- Farbkontraste sind ausreichend und anpassbar (eine „Kontrastmodus“ könnte Inhalte auch bei Sehschwäche gut lesbar machen)
- Inhalte sind verständlich, klar strukturiert und nicht unnötig komplex
Die technische Basis für diese Anforderungen bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA.
Die Kür wird zur Pflicht: Das BFSG tritt 2025 in Kraft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882, den sogenannten European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Es tritt am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, digitale Barrieren für Verbraucher*innen abzubauen und gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten.
Die wichtigsten Infos zum Gesetz gibt es auf der offiziellen Seite: bfsg-gesetz.de
Wer und was ist konkret betroffen?
Das Gesetz gilt für eine ganze Reihe digitaler Produkte und Dienstleistungen, darunter:
- Apps und Webanwendungen, die an Verbraucher*innen gerichtet sind
- Webseiten, insbesondere von Online-Shops und Dienstleistern
- E-Book-Reader und zugehörige Software
- Bank- und Telekommunikationsdienste
- Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals, etc.

- Nur Angebote im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) sind betroffen. Anwendungen, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten (B2B), fallen in der Regel nicht unter das BFSG.
- Individuelle Softwarelösungen oder komplexe Webportale, die nur intern oder im geschäftlichen Kontext genutzt werden, sind in der Regel nicht vom BFSG betroffen, solange sie sich nicht an Endverbraucher:innen richten.
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und < 2 Mio. € Jahresumsatz) sind laut Gesetz ausgenommen – eine genaue Prüfung im Einzelfall ist dennoch sinnvoll.)
Was ist zu tun? Erste Schritte: Selbstcheck und Planung
Unternehmen sollten jetzt damit beginnen, ihre digitalen Produkte auf Barrierefreiheit zu überprüfen – insbesondere, wenn diese für den B2C-Bereich gedacht sind.
👉 Tipp: Ein guter Startpunkt ist der kostenfreie Selbstcheck auf bfsg-gesetz.de, der einen schnellen Überblick schafft, ob und in welchem Umfang das eigene Angebot betroffen ist. Zum Selbstcheck: https://bfsg-gesetz.de/check/
Sollte neue Software/neue Apps in Planung sein, so ist eine Berücksichtigung der Barrierefreiheit bereits im Konzept unerlässlich.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Wird ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht barrierefrei angeboten, obwohl es laut Gesetz sein müsste, können Maßnahmen durch die zuständigen Behörden folgen. Zunächst ist mit Hinweisen und der Anordnung zur Änderung zu rechnen. Im weiteren Verlauf und im schlimmsten Fall, kann mit Bußgeldern gerechnet werden.
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist Barrierefreiheit auch wirtschaftlich sinnvoll – sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit, steigert die Reichweite und wirkt sich positiv auf die Marktwahrnehmung aus.
Das BFSG ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr digitaler Inklusion. Jetzt ist der richtige Moment, sich mit Barrierefreiheit auseinanderzusetzen und seinen Usern und Kund:innen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.
Werde frühzeitig aktiv und mach deine digitale Anwendung barrierefrei. Wir helfen dir dabei
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